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Bauplätze, Immobilien & Wohnungen

Sie möchten in der Gemeinde Eslohe bauen? Die Gemeinde Eslohe bietet attraktive Rahmenbedingungen für alle, die hier leben, arbeiten oder sich niederlassen möchten. Neue Wohngebiete in den Orten Cobbenrode, Wenholthausen und Kückelheim sowie künftig in Eslohe und Reiste schaffen Raum für junge Familien und alle, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Darüber hinaus besteht in den kleineren Ortschaften die Möglichkeit, vorhandene Baulücken zu nutzen und so die gewachsenen Ortsstrukturen behutsam weiterzuentwickeln. Auch die Ortskerne wurden in den vergangenen Jahren mit viel Engagement modernisiert und aufgewertet. Neue Plätze und Aufenthaltsbereiche laden zum Verweilen ein und schaffen lebendige Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste. Die Entwicklung geht kontinuierlich weiter – beispielsweise durch die Erweiterung des Kurparks in Cobbenrode oder die Umgestaltung des Alten Bahnhofs in Eslohe. Neben attraktiven Wohnmöglichkeiten bietet die Gemeinde eine gute Nahversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsangeboten und regionalen Betrieben. Kurze Wege und eine hohe Lebensqualität machen Eslohe zu einem lebenswerten Ort für alle Generationen.

 

 


Bauleitplanung

Außenbereichssatzung Beisinghausen

Verfahrensstand: erneute Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Unterlagen:


Bebauungsplan Nr. 74 „Reitanlage an der Teufelstanne“ in Wenholthausen

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Unterlagen:


4. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Rohberg“, OT Kückelheim

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Unterlagen:


Bebauungsplan Nr. 72 „Solarpark Rohberg“ – OT Kückelheim

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegungnach § 3 Abs. 2 BauGB

Unterlagen:


3. Änderung des Flächennutzungsplans; Wohnbaugebiet „An der Ramscheid“ in Kückelheim

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Unterlagen:


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „An der Ramscheid“ in Kückelheim

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Unterlagen:


2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 „Einkaufszentrum“ in Eslohe

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Unterlagen:


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 71 „Feuerwehrhaus Bremke“ in Bremke

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Unterlagen:


 

 


Gemeindeentwicklung


Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplans (LAP) – Runde 4 der Gemeinde Eslohe (Sauerland);

Inkrafttreten des Lärmaktionsplan (LAP) – Runde 4 der Gemeinde Eslohe (Sauerland);

Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 über die während der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen. Des Weiteren wurde der Lärmaktionsplan (LAP) – Runde 4 als Endfassung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Zeit vom 30. September 2024 bis zum 15. Oktober 2024 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und gewertet. Die Ergebnisse der Abwägungen sind in die Endfassung des Lärmaktionsplanes - Runde 4 - der Gemeinde Eslohe eingearbeitet.

Die Endfassung des Lärmaktionsplanes finden Sie hier.          


Denkmalschutz