Kommunale Wärmeplanung für Eslohe
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der kommunalen Wärmeplanung in unserer Gemeinde!
Viel wird über die „kommunale Wärmeplanung“ geredet und noch mehr geschrieben. Sie haben daher mit Sicherheit viele Fragen zu diesem Thema.
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der kommunalen Wärmeplanung geben und Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für deren Bedeutung und Umsetzung zu entwickeln. Im Laufe des Projektes und anhand Ihrer Rückfragen wird die Liste der „Fragen & Antworten“ fortlaufend aktualisiert. Wir bitten allerdings um Ihr Verständnis, dass wir tagesaktuelle Anpassungen nicht immer gewährleisten können. Für weitere Fragen und Anmerkungen richten Sie sich bitte an das Team Wärmeplanung. Sie erreichen uns per E-Mail unter waermeplanung@eslohe.de.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2026
Hintergrund
In Deutschland entfällt rund die Hälfte des Energiebedarfs auf die Bereitstellung von Wärme (Raumwärme, Warmwasser etc.). Dieser wird noch zu großen Teilen über fossile Energieträger gedeckt (z. B. Erdgas und Heizöl). Dadurch entstehen klimaschädliche Treibhausgasemissionen. Daher ist die Umsetzung der Wärmewende – d.h. die Bereitstellung von Wärme unter Verwendung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme – von großer Bedeutung für den Klimaschutz und für das Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045.
Auch wir in Eslohe stehen vor der großen Herausforderung, unsere Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Dies war der ausschlaggebende Grund für uns, eine „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP) in Auftrag zu geben. Hierzu hat die Gemeinde die Firma SME Management GmbH beauftragt, die auch unter kwp@sme-management.de für Ihre Fragen zur Verfügung steht. Die KWP ist ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf den Klimawandel, die erforderliche Energiewende und die angestrebte Klimaneutralität bis 2045. Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde sowie den Unternehmen und weiteren Akteuren vor Ort eine Orientierung zu möglichen Wärmeversorgungsarten und Technologieoptionen für die Zukunft zu geben.
FAQs zur kommunalen Wärmeplanung in Eslohe
Durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ müssen Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Die Ergebnisse der Wärmeplanung können in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert und folgend umgesetzt werden. Durch die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung, aktuell alle fünf Jahre, kann die Datengrundlage und auch der Planungshorizont stetig verbessert werden, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 erreichen zu können.
Dabei ist eine umfassende Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs und den dazugehörigen Treibhausgasemissionen zu erstellen. Des Weiteren werden Potenziale zur Effizienzsteigerung ermittelt und lokale Potenziale für erneuerbare Energien bzw. unvermeidbare industriell-gewerbliche Abwärme untersucht, um den verbleibenden Restwärmebedarf spätestens ab 2045 idealerweise ohne Treibhausgase zu decken. Hierfür wird eine Umsetzungsstrategie nebst Maßnahmenkatalog erstellt, um den Menschen und auch Unternehmen in Eslohe eine Orientierung für zukünftige (Investitions-)Entscheidungen hinsichtlich der Energie- und Wärmeversorgung zu geben.
Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus folgenden Kern- und Begleitprozessen:
Kernprozesse
- Bestandsanalyse (Ist-Analyse über den aktuellen Wärmebedarf und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, den Baubestand und die vorhandene Wärmenetze)
- Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparungen und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in Eslohe)
- Zielszenario & Wärmewendestrategie (Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Wärmeversorgungsoptimierung, Ausweisung von Eignungs-/Fokusgebieten, Priorisierung von konkreten Maßnahmen)
Begleitprozesse
- Eignungsprüfung
- Akteursbeteiligung
- Kommunikationsstrategie
- Verstetigungsstrategie
- Controlling-Konzept
Nein!
Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum unmittelbaren Wechsel der Heizung. Im Sinne einer strategisch informellen Planung für die Gemeinde Eslohe hat der Wärmeplan gemäß § 23 Abs. 4 WPG keine rechtliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Entscheidend ist, dass die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes bereits heute gelten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat den Zusammenhang zwischen Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz und die damit verbundene 65 %-Regelung in einer anschaulichen Darstellung wie folgt zusammengefasst:
Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG
Eine Vielzahl an verschiedenen Akteur:innen sind beteiligt: Die Gemeinde als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus Energieversorger, Gemeindewerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Gebäudeeigentümer:innen, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder.
Gemäß § 13 Absatz 4 WPG wird der Öffentlichkeit, den Trägern öffentlicher Belange und weiteren Akteuren im Rahmen der Einsichtnahme, für die Dauer eines Monats, die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Über den genauen Zeitraum zur Einsichtnahme informieren wir Sie frühzeitig.
- Nutzbare Wärmequellen
- Art und Maß der bestehenden Bebauung
- Aktueller Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
- Aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
- Geplante Neubauten und Quartiere
- Bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
- Topografie
- etc.
- Geothermie
- Umweltwärme
- Solarthermie
- Abwasserwärme
- Unvermeidbare Abwärme
- Biomasse
- Grünes Methan
- Grüner Wasserstoff
- Erneuerbarer Strom
- und ggf. weitere
Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) in der Gemeinde Eslohe ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung zu bestimmen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand umfangreich analysiert. Dabei werden Informationen über die Anzahl, Art, Nutzung und Größe der Gebäude sowie deren energetischen Eigenschaften gesammelt. Dies kann beispielsweise durch Bestandaufnahmen oder Datenbanken erfolgen. Anhand dieses Datensatzes wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des Gebäudebestandes erstellt.
Es werden nur bereits vorhandene Daten, die nach Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen, genutzt. Sie liegen den öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden.
Die Bürger:innen müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.
Alle erhobenen Daten unterliegen dabei stets der strengen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Kommunen benötigen für die Erstellung der Wärmeplanung grundsätzlich objektbezogene Daten. Durch die Erhebung der Daten kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich oder den Ausbau / Erbau von Wärmequellen/-netzen besteht. Rechtliche Pflichten für die Gebäudeeigentümer:innen sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Gemeinde Eslohe einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.
Es werden nur bereits vorhandene Daten, die nach Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen, genutzt. Sie liegen den öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden.
Die Bürger:innen müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.
Alle erhobenen Daten unterliegen dabei stets der strengen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Kommunen benötigen für die Erstellung der Wärmeplanung grundsätzlich objektbezogene Daten. Durch die Erhebung der Daten kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich oder den Ausbau / Erbau von Wärmequellen/-netzen besteht. Rechtliche Pflichten für die Gebäudeeigentümer:innen sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Gemeinde Eslohe einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.
Das Projekt zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Eslohe ist im Jahr 2025 gestartet und wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2028 abgeschlossen sein. Danach gilt es, die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen, aktuell spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben.
Nein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bereits heute unabhängig von der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Sollte Ihre aktuelle Heizungsanlage während der Erstellung der Wärmeplanung abgängig sein, so müssen sie die Heizungsanlage GEG-konform ersetzen, nicht aber die Fertigstellung der Wärmeplanung abwarten.
Die Fragen, die Sie beschäftigen, beschäftigen wahrscheinlich auch viele andere Bürger:innen. Die aktuelle Gesetzeslage bildet die Grundlage für jede Kommunale Wärmeplanung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so melden Sie sich doch gerne per E-Mail (waermeplanung@eslohe.de) bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.