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Reisepass

Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Reisepass auszustellen. Ein Reisepass wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Eslohe gemeldet sind, ist die Einwohnermeldeabteilung der Gemeinde Eslohe für die Ausstellung des Reisepasses zuständig.

Die Bediensteten der Einwohnermeldeabteilung geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der "sicheren Seite". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.

Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Reisepasses anfallen, betragen 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren und 70,00 € für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre. Hinzu kommen jeweils (bei Bedarf) 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 4 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerservicestelle@eslohe.de

Kosten:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren

70,00 € für Personen ab 24 Jahren

Bei Bedarf zuzüglich 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 4 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.

Notwendige Unterlagen:

  • Bisheriger Reisepass oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ausgestellt von zertifizierten Dienstleistern (Fotografen, Drogerien), da ab dem 01. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen
  • bei Erstausstellung: Personenstandsurkunde zum Abgleich der Daten im Melderegister benötigt.
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden

Rechtsgrundlagen:
Passgesetz (PassG)

Formulare:
Einverständniserklärung Minderjährige

Zuständige Abteilung:
Bürger-Service-Stelle