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Personalausweis

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.

Für Personen, die in Eslohe gemeldet sind, ist die Bürger-Service-Stelle der Gemeinde Eslohe für die Ausstellung des Personalausweises zuständig.

Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 27,60 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre.

Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros der Gemeinde Eslohe gern. 

Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice des Personalausweisportals (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buerger-service-stelle@eslohe.de

Kosten:

27,60 € für Personen unter 24 Jahren 
46,00 € für Personen ab 24 Jahren

Notwendige Unterlagen:

  • Bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ausgestellt von zertifizierten Dienstleistern (Fotografen, Drogerien), da ab dem 01. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder (mit QR-Code) verwendet werden dürfen
  • bei Erstausstellung: Personenstandsurkunde zum Abgleich der Daten im Melderegister benötigt.
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über Personalausweise (PAuswG)
Personalausweisgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Personalausweisgesetz NW - PAuswG NW)

Formulare:

  • Einverständniserklärung Minderjährige

Zuständige Abteilung:

  • Bürger-Service-Stelle