Abwasserentsorgung / -gebühr
Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung sowie der Einrichtungen des Ruhrverbandes erhoben.
Schmutzwasser
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Die aktuelle jährliche Gebühr je m³ Schmutzwasser finden Sie unter https://www.eslohe.de/rathaus-politik/rathaus/steuern-und-abgaben
Sofern kein Wasserzähler vorhanden ist, beträgt der Kanalschätzwert 45 m³ pro Person.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Den aktuellen jährlichen Gebührensatz je Quadratmeter kanalwirksam bebauter und/oder befestigter Fläche finden Sie unter https://www.eslohe.de/rathaus-politik/rathaus/steuern-und-abgaben
Klärschlammentsorgung
Die Gemeinde betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die aktuelle Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen je cbm abgefahrenen Grubeninhalts finden Sie unter https://www.eslohe.de/rathaus-politik/rathaus/steuern-und-abgaben