Kultur-Scheck NRW
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den Kultur-Schecks öffentlich zugängliche oder niedrigschwellige kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum. Ziel der Förderung ist es, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, bestehendes Engagement zu stärken sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt und Begegnung vor Ort zu fördern und damit auch einen Beitrag gegen Einsamkeit zu leisten.
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte kulturelle Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Hierzu zählen insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen.
Die Zuwendung beträgt 500 Euro je Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass:
1. die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe mindestens 500 Euro förderfähige Ausgaben aufweist,
2. die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens durchgeführt wird,
3. die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe muss öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet sein. Niedrigschwellig bedeutet, dass die Teilnahme ohne besondere Zugangsvoraussetzungen und mit möglichst geringen organisatorischen Hürden möglich ist, beispielsweise ohne verpflichtende Mitgliedschaft, mit einfacher Anmeldung und barrierearmen Zugangsbedingungen.
4. die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wird,
5. keine weitere Förderung der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen wird.
Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann eine Maßnahme pro Jahr gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Die Förderrichtlinien mit allen Details zum Programm werden im Laufe des Juni auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft abrufbar sein.