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Digitaler Fischereischein

Unterlagen rund um die Uhr beantragen

Seit dem 01.07.2026 gelten in Nordrhein-Westfalen die modernen, fälschungssicheren digitalen Fischereischeine im Scheckkartenformat mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone. Der neue Fischereischein (Scheckkarte) wird auf Lebenszeit ausgestellt und behält seine Gültigkeit durch die (wie bisher) entrichtete Fischereiabgabe (für 1 oder 5 Jahre). Erst nach Zahlung der Fischereiabgabe ist der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum gültig.

Fischereischeine können künftig rund um die Uhr online über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw beantragt werden (erfordert BundID/eID). Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.

Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck. Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Vor dem 01.07.2026 erteilte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist daher nicht erforderlich.


Änderungen für Kinder und Jugendliche:

Das Mindestalter für die Fischerprüfung wurde von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt. Der Jugendfischereischein entfällt komplett. Jugendliche im Alter zwischen 10 und 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln, ohne selbst einen Schein oder die Abgabe zu besitzen. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

 

 

Das MLV NRW hat eine Info-Datei mit den häufigsten Fragen zusammengestellt: 

https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2026/03/FAQ.pdf

 

Gebühren:

 

Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkarte)

Beantragung online 18,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 30,00 €

 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr

Beantragung online 14,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 22,00 €
 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre

Beantragung online 42,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 50,00 €
 

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) für Gäste/Touristen

Beantragung online 20,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 32,00 €