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Datenschutz ist Pflicht

Wer Videoüberwachung einsetzt, sollte die Regeln kennen

Videoüberwachung durch Privatpersonen nimmt rapide zu, insbesondere an Privat- und Geschäftshäusern, auf Grundstücken sowie in oder an Gaststätten und Hotels. Die Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, möchte durch bessere Informationen unbürokratisch auf schnelle datenschutzgerechte Lösungen hinwirken und veröffentlicht auf der Webseite www.ldi.nrw.de/vu-privat Informationen für Verantwortliche von Videokameras und Beschwerdeführer/innen. Es wird über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Erfordernisse, die bei der Installation und Ausrichtung von Videokameras im öffentlichen Raum zu beachten sind, aufgeklärt.