Hinweise zum Schutz der Wasseruhren und Außenwasserleitungen vor Frostgefahr
Die Gemeindewerke Eslohe -Betriebszweig Wasserversorgung- bitten alle Wasseranschlussnehmer ihres Einzugsgebietes mit Eintritt der Winterzeit die Wasseruhren in geeigneter Weise vor Frost zu schützen. Frostgefährdete Leitungen sind abzusperren und zu entleeren.
Leitungen und Wasseruhren sollten durch eine gute Wärmedämmung geschützt werden, allerdings muss die Wasseruhr zur Ablesung und zum sechsjährigen Wechsel frei zugänglich sein.
Frostschäden an Wasseruhren, die auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, müssen dem Anschlussnehmer angelastet werden.
Um Wasserleitungen ausreichend vor Frost schützen zu können, sollten vor Einsetzen des ersten Frosts frei- oder außenliegende Wasserleitungen abgesperrt und entleert werden.
Wasserleitungen, die sich im Außenbereich oder in unbewohnten Häusern/Gebäudeteilen befinden und für die Wintermonate nicht benötigt werden, sind zu entleeren. Nach dem Entleeren der Leitung sollten Sie das Ventil (Wasserhahn) geöffnet lassen.
Frostschäden gelten nicht als Einwirkung höherer Gewalt! Deshalb werden durch Frost entstandene Schäden an Ihren Wasserleitungen in der Regel nicht von Ihrer Gebäudeversicherung ersetzt. Ergreifen Sie daher die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden an der Wasserinstallation.
ACHTUNG:
Sollte doch einmal eine Wasserleitung eingefroren sein, tauen Sie diese nie mit einer Lötlampe oder offenem Feuer auf – dies kann erhebliche Folgeschäden verursachen! In diesem Fall ist ein fachkundiger Sanitär-Fachmann der richtige Ansprechpartner, Ihre Leitung fachgerecht aufzutauen.
Sind Frostschäden an den Hausanschlussleitungen aufgetreten, sind diese ausschließlich vom Wasserwerk zu enteisen!