Ausstellung 'Sturkopp' im Atelier Köppe

Mit ihrer aktuellen Ausstellung „Sturkopp“ im Atelier der Fredeburger Kunst Köppe lädt die Künstlerin In Suk Henkel ein auf eine Reise durch die Gedankenwelten eines „Sturkopps“. Sie bringt Emotionen und Lebenseindrücke des täglichen Erlebens in ihren Bildern und Skulpturen zum Ausdruck – mit Höhen und Tiefen, Katastrophen und Freuden.

In Suk Henkel, 1945 geboren in Seoul/Südkorea, lebt und arbeitet seit über 50 Jahren in Deutschland. Nach dem Schulabschluss absolvierte sie eine konservative Ausbildung in Zeichnen, klassischer Tuschmalerei sowie koreanischer Kalligraphie. Ihr Schaffen reicht von typischen koreanischen Tuschezeichnungen über Seidenmalerei bis zur abstrakten Malerei.

Befreit von den Regeln realistischer Darstellungen, gelingt es ihr, koreanische und deutsche Einflüsse zu fusionieren. In Suk Henkel präsentierte ihre Werke bereits in zahlreichen Einzel- und Gemeinschaftsausstellungen u.a. in Qunsan (Korea), Bochum, Frankfurt, Mainz und Borkum.

Die Ausstellung läuft im Atelier der Fredeburger Kunst Köppe in Bad Fredeburg, Hochstraße 7 vom 14. Mai bis 15. Juni. Die Vernissage ist Sonntag, 14. Mai, um 15 Uhr. Die Künstlerin ist außerdem anwesend vom 15. bis 28. Mai von 15-18 Uhr

Mehr Informationen über die Künstlerin unter: www.in-suk-henkel.de.

Weitere Informationen: https://fredeburgerkunstkoeppe.com/

Termine

  • 15.05.23
  • 16.05.23
  • 17.05.23
    weitere Termine...

Veranstaltungskalender

Ab sofort beinhaltet der Veranstaltungskalender alle Veranstaltungen aus der Region Eslohe und Schmallenberg.

Es können ebenfalls die Regionen Meschede und Arnsberg hinzugeschaltet werden.

Hier gemeldete Veranstaltungen erscheinen auch parallel im Kalender der Stadt Schmallenberg und des Schmallenberger Sauerland Tourismus.

Im Veranstaltungskalender können öffentliche Veranstaltungen bekannt gegeben werden.

Die Freigabe im Veranstaltungskalender erfolgt durch die Gemeindeverwaltung bzw. des Schmallenberger Sauerland Tourismus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung im Veranstaltungskalender keine behördliche Genehmigung ersetzt.