Schneeschuh-Wanderung

mit Wolfgang Winterhoff

Was sie mitbringen müssen: Warme Winterkleidung, feste Winter-Wanderschuhe (keine Moonboots o.ä, da dort die Bindungen nicht richtig befestigt werden können), wenn möglich Wanderstöcke und... eine gehörige Portion Lust auf Natur!

(Eventuell etwas Verpflegung, was Heißes zum trinken)

Diese Wanderungen werden nur bei ausreichendem Naturschnee durchgeführt.
Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen

„.....Tief verschneit und friedlich liegt die Landschaft hier im Herzen des Schmallenberger Sauerlandes oberhalb des kleinen Örtchens Westfeld-Ohlenbach.

Die Bäume neigen sich unter der schweren Schneelast, an den Hängen haben Schneeverwehungen ein bizarres Landschaftsbild geschaffen, und die Sonne scheint am azurblauen Himmel.

Es ist ein traumhaft schöner Tag!

Problemlos stapfen wir mir unseren Schneeschuhen durch den tiefen Schnee in dieser herrlichen Winterlandschaft und genießen dieses Erlebnis ....“

Anschließend Einkehrmöglichkeit im Gasthof Braun.

Treffpunkt:  Wanderparkplatz Ohlenbach, oberhalb vom Gasthof Braun.

Die passenden Schneeschuhe können vor der Führung zum Preis von 5,00 € beim Wanderführer ausgeliehen werden. Die Wanderung ist für Kinder/Jugendliche ab einem Alter von ca. 14 Jahren geeignet.

Anmeldung erforderlich! Hier gehts zur Onlinebuchung!

Termine

  • 30.12.23 10:00 - 12:00 Uhr
  • 31.12.23 10:00 - 12:00 Uhr
  • 01.01.24 10:00 - 12:00 Uhr
    weitere Termine...

Veranstaltungskalender

Ab sofort beinhaltet der Veranstaltungskalender alle Veranstaltungen aus der Region Eslohe und Schmallenberg.

Es können ebenfalls die Regionen Meschede und Arnsberg hinzugeschaltet werden.

Hier gemeldete Veranstaltungen erscheinen auch parallel im Kalender der Stadt Schmallenberg und des Schmallenberger Sauerland Tourismus.

Im Veranstaltungskalender können öffentliche Veranstaltungen bekannt gegeben werden.

Die Freigabe im Veranstaltungskalender erfolgt durch die Gemeindeverwaltung bzw. des Schmallenberger Sauerland Tourismus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung im Veranstaltungskalender keine behördliche Genehmigung ersetzt.