Quarantäne und Isolierung (Stand 04.03.2022)
Regelungen zur eigenverantwortlichen Absonderung bei positivem Test oder Kontakt mit infizierten Personen
Durch die Regelungen der Test- und Quarantäneverordnung NRW sowie Beschluss der Gesundheitsminister-Konferenz vom 22.01.2022 ist die Kontaktverfolgung positiv getester Corona-Fälle durch das Gesundheitsamt nur noch auf vulnerable Gruppen beschränkt und ansonsten weitestgehend eingestellt worden.
Statt dessen wird auf Eigenverantwortung gesetzt: Infizierte Personen sind verpflichtet, sich in Isolation zu begeben sowie ihre Kontakte selbst zu benachrichtigen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat Fragen zur Test- und Quarantäneverordnung sowie weitere Informationen unter dem folgenden Link zusammengefasst:
https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene
Informationen für Eltern von Schulkindern im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne finden Sie unter
Die Gemeinde Eslohe bittet ihre Bürger um strikte Beachtung dieser Verhaltenshinweise, um eine weitere Verbreitung des Omikron-Virus so gut wie möglich zu verhindern.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!