Werbeanlagen

Werbeanlagen nehmen im Baurecht eine besondere Stellung ein. Einerseits ist das Recht zur Werbung Ausfluss der Gewerbefreiheit, andererseits sind Werbeanlagen in ganz besonderem Maße dazu geeignet, unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des Ortsbildes heftigen Widerstand hervorzurufen. Um diesen Konflikt zwischen dem zwangsläufig auffälligen Charakter und der wirtschaftlichen Effektivität aufzulösen, beinhalten die meisten Landesbauordnungen und Gestaltungssatzungen besondere Anforderungen an Anlagen der Außenwerbung.

Für den Bereich der Ortschaften Eslohe, Wenholthausen und Cobbenrode wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die neben den Vorschriften der BauO NRW zusätzliche Anforderungen an Werbeanlagen stellt.

 

Für die Erteilung einer Baugenehmigung ist für den Bereich der Gemeinde Eslohe die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Ansprechpartner beim Hochsauerlandkreis ist

Herr Bernd Feldmann

E-Mail: Bernd.Feldmann@hochsauerlandkreis.de

Tel. 02933 / 81174

Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Ihre Ansprechperson

Herr Fachbereichsleiter Stefan Berg

s.berg@​eslohe.de 02973/800-440 Adresse | Öffnungszeiten | Details