Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer und dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

Die Steuersätze sind der jeweils gültigen Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Eslohe  zu entnehmen.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Jeanette Rüschenpöhler

j.rueschenpoehler@​eslohe.de 02973/800-350 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Markus Rösner

m.roesner@​eslohe.de 02973/800-370 Adresse | Öffnungszeiten | Details