- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Tjard
Weische
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- t.weische@eslohe.de
Birgit
Siewers
Montag bis Freitag halbtags
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
8:30 - 12:30
Freitag
8:30 - 12:30
- b.siewers@eslohe.de
Sterbefallbeurkundung
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens an dem dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Stammbuch der Familie und evtl. schriftliche Sterbefallanzeige des Krankenhauses/der Einrichtung.
Todesbescheinigung des Arztes
Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)