- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Simone
Schulte
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.schulte@eslohe.de
Birgit
Siewers
Montag bis Freitag halbtags
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
8:30 - 12:30
Freitag
8:30 - 12:30
- b.siewers@eslohe.de
Katrin
Kämper
- k.kaemper@eslohe.de
Tjard
Weische
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- t.weische@eslohe.de
- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Fachbereichsleiter
Georg
Sommer
Fachbereichsleiter
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- g.sommer@eslohe.de
Schiedspersonen
Das Schiedsverfahren kommt zum einen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen in Betracht. Zum anderen ist es bei strafrechtlichen Angelegenheiten vorgeschrieben, wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nicht durchführt, sondern auf den Privatklageweg verweist. Typische Fälle, in denen die Schiedsperson weiterhelfen kann sind z. B.: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, usw.
Schiedsfrauen in der Gemeinde Eslohe:
Birgit Berls
Cobbenrode
Zur alten Mühle 4
59889 Eslohe
Tel.: 0 29 73 / 97 56 93
Frau Berls betreut den Schiedsamtsbezirk I, hierzu gehören:
Eslohe, Sallinghausen, In der Marpe, Sieperting, Haus Wenne, Isingheim, Larmecke, Lüdingheim, Bockheim, Bremscheid, Niedersalwey, Obersalwey, Hengsbeck, Kückelheim, Niedermarpe, Dormecke, Cobbenrode, Obermarpe, Henninghausen, Herscheid, Niederlandenbeck, Oberlandenbeck, Schwartmecke, Leckmart und Glamke.
Michaela Wälter
Cobbenrode
Olper Str. 45
59889 Eslohe
Tel.: 0175-2424350
Frau Wälter betreut den Schiedsamtsbezirk II, hierzu gehören:
Wenholthausen, Oesterberge, Einberg, Blessenohl, Reiste, Lohof, Landenbeck, Fredebeil, Wilhelmshöhe, Bremke, Beisinghausen, Büemke, Büenfeld, Herhagen, Nichtinghausen, Frielinghausen, Lochtrop und Husen.
Weitere Informationen:
www.schiedsamt.de
www.justiz.nrw.de
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zu Stande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles bis auf 40 Euro erhöht werden.
Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NW)