Schiedspersonen

Das Schiedsverfahren kommt zum einen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen in Betracht. Zum anderen ist es bei strafrechtlichen Angelegenheiten vorgeschrieben, wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nicht durchführt, sondern auf den Privatklageweg verweist. Typische Fälle, in denen die Schiedsperson weiterhelfen kann sind z. B.: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, usw.

Schiedsfrauen in der Gemeinde Eslohe:

Birgit Berls

Cobbenrode

Zur alten Mühle 4

59889 Eslohe

Tel.: 0 29 73 / 97 56 93

Frau Berls betreut den Schiedsamtsbezirk I, hierzu gehören:

Eslohe, Sallinghausen, In der Marpe, Sieperting, Haus Wenne, Isingheim, Larmecke, Lüdingheim, Bockheim, Bremscheid, Niedersalwey, Obersalwey, Hengsbeck, Kückelheim, Niedermarpe, Dormecke, Cobbenrode, Obermarpe, Henninghausen, Herscheid, Niederlandenbeck, Oberlandenbeck, Schwartmecke, Leckmart und Glamke.

 

Michaela Wälter

Cobbenrode

Olper Str. 45

59889 Eslohe

Tel.: 0175-2424350

Frau Wälter betreut den Schiedsamtsbezirk II, hierzu gehören:

Wenholthausen, Oesterberge, Einberg, Blessenohl, Reiste, Lohof, Landenbeck, Fredebeil, Wilhelmshöhe, Bremke, Beisinghausen, Büemke, Büenfeld, Herhagen, Nichtinghausen, Frielinghausen, Lochtrop und Husen.



Weitere Informationen:
www.schiedsamt.de
www.justiz.nrw.de

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zu Stande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles bis auf 40 Euro erhöht werden.

Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NW)

Ihre Ansprechperson

Herr Fachbereichsleiter Georg Sommer

g.sommer@​eslohe.de 02973/800-310 Adresse | Öffnungszeiten | Details