- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
Simone
Schulte
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.schulte@eslohe.de
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- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
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- c.deitmerg@eslohe.de
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Heinemann
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Montag
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- s.schulte@eslohe.de
Reisepass (ePass)
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Reisepass (ePass) auszustellen. Ein Reisepass wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Eslohe gemeldet sind, ist die Einwohnermeldeabteilung der Gemeinde Eslohe für die Ausstellung des Reisepasses zuständig.
Die Einwohnermeldeabteilung der Gemeinde Eslohe ist von montags bis freitags vormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags auch nachmittags von 14.00 bis 17.30 Uhr und zusätzlich nach Absprache montags bis mittwochs nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Die Bediensteten der Einwohnermeldeabteilung geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der "sicheren Seite". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Reisepasses anfallen, betragen 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren und 60,00 € für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre. Hinzu kommen jeweils (bei Bedarf) 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 3 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
60,00 € für Personen ab 24 Jahren
Bei Bedarf zuzüglich 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 3 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.
- Bisheriger (vorläufiger) Reisepass (falls vorhanden)
- Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung (Personalausweis oder Pass)
- biometrietaugliches Lichtbild
- Bei Personen unter 16 Jahren muss die Vollmacht beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
Passgesetz (PassG)