Reisegewerbe

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
Im Einzelfall je nach Art des Gewerbes weitere Unterlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Ihre Ansprechperson

Herr Tjard Weische

t.weische@​eslohe.de 02973/800-260 Adresse | Öffnungszeiten | Details