- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
Simone
Schulte
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.schulte@eslohe.de
- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
Simone
Schulte
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.schulte@eslohe.de
Meldeangelegenheiten (An-/Um-/Abmeldung)
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich, wer eine Wohnung bezieht, innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist also nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.
Bundespersonalausweis und/oder Reisepass
Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist