Lohnsteuerkarte
Die Zuständigkeit für Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten liegt ab dem 1. Januar 2011 ausschließlich bei den Finanzämtern.
Die Zuständigkeit für Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten liegt ab dem 1. Januar 2011 ausschließlich bei den Finanzämtern.