Lernmittelfreiheit

Gem. § 2 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) i. V. m. § 96 Abs. 3 Schulgesetz beträgt der Eigenanteil an Aufwendungen für die Beschaffung der Lernmittel bis zu 1/3 des jeweiligen Durchschnittsbetrages.

Derzeit gelten folgende Durchschnittsbeträge:

1. Primarstufe
Grundschule bis zu 48,00 € (Eigenanteil 16,00 €)

2. Sekundarstufe I
Hauptschule, Realschule, Gymnasium* bis zu 102,00 € (Eigenanteil 34,00 €)

*Hinweis: Die Gemeinde Eslohe (Sauerland) betreibt kein eigenes Gymnasium.

Ihre Ansprechperson

Frau Nicole Keite

n.keite@​eslohe.de 02973 / 800-230 Adresse | Öffnungszeiten | Details