- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Fachbereichsleiter
Stefan
Berg
Fachbereichsleiter
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.berg@eslohe.de
Kanalanschluss
1. Kanalanschlussbeitrag
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Gemeinde einen Anschlussbeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die
a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen,
b) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.
Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche.
Der Anschlussbeitrag für den Schmutzwasser- und Regenwasserkanal beträgt 5,11 €/qm der ermittelten modifizierten Grundstücksfläche. Darf nur Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, beträgt der Anschlussbeitrag 3,32 €/qm.
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
(siehe Ortsrecht/Satzungen)