- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Markus
Rösner
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- m.roesner@eslohe.de
- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Katrin
Kämper
- k.kaemper@eslohe.de
Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommen Hunde gelten als von ihrem Halter gemeinsam gehalten.
Die Steuersätze je Hund gestalten sich nach der zz. geltenden Satzung wie folgt:
a) Haltung von einem Hund : 59,00 €
b) Haltung von zwei Hunden: 79,00 € je Hund
c) Haltung von drei oder mehr Hunden: 99,00 € je Hund
d) Haltung von einem gefährlichen Hund: 600,00 €
e) Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden: 880,00 € je Hund.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen
1. Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
5. Alano
6. American Bulldog
7. Bullmastiff
8. Mastiff
9. Mastino Espanol
10. Mastino Napoletano
11. Fila Brasileiro
12. Dogo Argentino
13. Rottweiler
14. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden..
Eine derartige Steuer wird bei diesen Hunderassen nicht erhoben, wenn durch eine Bescheinigung einer/eines beamteten Tierärztin/-arztes, des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., des Landestierschutzverbandes NRW e.V. oder eines von diesen Verbänden benannten Sachverständigen zweijährig nachgewiesen wird, dass der Hund bzw. die Hunde keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist bzw. aufweisen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder per Email erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular „Meldebogen für Hunde“.
Der Meldebogen wird an den Fachbereich Ordnung weitergeben, da alle Hunde gem. LHundG erfasst werden müssen.
Die Abmeldung kann schriftlich, persönlich oder per Email erfolgen. Benötigt werden Bescheinigung vom Tierarzt, Kaufvertrag o.ä. Die Hundesteuermarke muss ebenfalls zurückgegeben werden.