- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Katrin
Kämper
- k.kaemper@eslohe.de
Hundehaltung
Nach dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Neben diesen allgemeinen Pflichten trifft das Gesetz Regelungen bezüglich der großen Hunde. Daher müssen große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gesondert angezeigt werden.
"Laufenlassen" von Hunden:
Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden ein. Daher appelliert das Ordnungsamt zu rücksichtsvollem Verhalten aller Hundehalter und weist auf die Leinenpflicht in der Gemeinde Eslohe hin.
Auszug aus dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW):
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Hunde, die auf Privatgrundstücken Auslauf haben, sind so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenmächtig, d. h. gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
Verunreinigungen durch Hundekot im Gemeindegebiet Eslohe:
Weiterhin gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Hinterlassenschaften der Hunde, denn "Hundehaufen" sind ein Ärgernis vieler Passanten.
Deshalb der wichtige Hinweis:
Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet.
Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird.
Im Kurpark Eslohe hat die Gemeinde Eslohe einen Behälter mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.
Es wird an alle Hundehalter appelliert, stets mit Material zur Entsorgung des Hundekotes bevorratet zu sein.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Eslohe (S.) mit einem Verwarnungsgeld, bzw. einer Geldbuße geahndet werden.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Gemeinde Eslohe unter der Telefon-Nr. (02973) 800-380 (Frau Kämper) in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung.
- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)