- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Markus
Rösner
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- m.roesner@eslohe.de
Jeanette
Rüschenpöhler
- j.rueschenpoehler@eslohe.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden als so genannte Gemeindesteuer erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist der Messbescheid des zuständigen Finanzamtes.
Hier wird der Steuermessbetrag ausgewiesen, welcher mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben wird.
Dieser Hebesatz ist von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres, wenn nicht ein neuer Messbescheid über die Vorauszahlung vom zuständigen Finanzamt aufgrund dargelegter Gewinnermittlung ergeht.
Den aktuellen Hebesatz der Gemeinde Eslohe für die Gewerbesteuer finden Sie hier:
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Abgabenordnung (AO)