Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.

Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.  

Der Gemeinde Eslohe obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.

Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:

-  Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation

 -  Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers

-  Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)

Ihre Ansprechpersonen

Herr Fabian Hömberg

f.hoemberg@​eslohe.de 02973 / 800 470 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Markus Wertmann

m.wertmann@​eslohe.de 02973/800-490 Adresse | Öffnungszeiten | Details