Geschwindigkeitsbegrenzung

Es ist ein formloser Antrag an das Ordnungsamt zu stellen. Das Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises entscheidet über den Antrag im Zusammenwirken mit der Kreispolizeibehörde und dem zuständigen

Straßenbaulastträger beteiligt.

Formloser Antrag

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ihre Ansprechperson

Herr Tjard Weische

t.weische@​eslohe.de 02973/800-260 Adresse | Öffnungszeiten | Details