Geld- und Warenspielgeräte

Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte

 

- Aufstellerlaubnis:
   Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
   Polizeiliches Führungszeugnis
   Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
   Auskunft in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt

 - Geeignetheitsbestätigung:
    Formloser Antrag

Spielverordnung  (SpielV)
Gewerbeordnung (GewO)

Ihre Ansprechperson

Herr Tjard Weische

t.weische@​eslohe.de 02973/800-260 Adresse | Öffnungszeiten | Details