Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).

Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
  • Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
  • Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse oder     Ausbildungszeugnis
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis

Gaststättengesetz (GastG)

Ihre Ansprechperson

Herr Tjard Weische

t.weische@​eslohe.de 02973/800-260 Adresse | Öffnungszeiten | Details