Fischereiprüfung

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeines sein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.

Für die Ausstellung des Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines ist die Ordnungsbehörde der Gemeinde oder Stadt, in der der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, zuständig.

Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Personen, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen.

 

Durchführung der Fischerprüfung (im HSK einmal jährlich im Frühjahr):

Zur Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 13. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.

Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.

Jugendfischereischein 8,00 €

Jahresfischereischein 16,00 €

Fünfjahresfischereischein 48,00 €

- ein Zeugnis über die Fischerprüfung

- bei Neuausstellung eines Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeines wird ein Lichtbild benötigt 

Ihre Ansprechpersonen

Frau Cordula Deitmerg

c.deitmerg@​eslohe.de 02973/800-270 02973/800-271 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Susanne Heinemann

s.heinemann@​eslohe.de 02973/800-270 02973/800-271 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Simone Schulte

s.schulte@​eslohe.de 02973/800-270 02973/800-271 Adresse | Öffnungszeiten | Details