Erschließungs- und Straßenbaubeitragsangelegenheiten

Der Rechtsbereich befasst sich mit der Umlegung von entstandenen Kosten für erstmalig hergestellte, umgebaute, verbesserte oder erneuerte Straßen, die anteilig nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) bzw. des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) auf die betroffenen Anliegergrundstücke umgelegt werden.

In diesem Zusammenhang können auch gebührenpflichtige Bescheinigungen über eine offene Beitragspflicht der Grundstücke ausgestellt werden. Weitere Details sind den jeweils aktuellen Satzungen: der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG bzw. der Erschließungsbeitragssatzung zu entnehmen.

Baugesetzbuches (BauGB) 

Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)

Ihre Ansprechperson

Herr Fachbereichsleiter Stefan Berg

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