Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus

Eine Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus ist erforderlich beim Wechsel des Status von Hauptwohnung in Nebenwohnung bzw. umgekehrt.

Zuständig ist die (neue) Hauptwohnsitzgemeinde.

Ansonsten gilt das gleiche Verfahren wie bei Ummeldung (persönliches Erscheinen bei der (neuen) Hauptwohnsitzgemeinde unter Vorlage des Personalausweises.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Cordula Deitmerg

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Frau Susanne Heinemann

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