Einzugsermächtigung

Für regelmäßig zu zahlende Abgaben wie Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Gewerbesteuer wie auch für Kindergarten- oder OGS-Beiträge empfiehlt sich das Lastschrifteinzugsverfahren. Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, müssen Sie ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat mittels Formular (siehe unten) erteilen. Eine General-Ermächtigung kann nicht erteilt werden; pro erteiltem Lastschriftmandat ist nur die Auswahl einer Steuer oder Beitragsart möglich  (z. B. Grundbesitzabgaben zum Haus „Schultheißstraße 2" oder Hundesteuer eines Hundehalters).

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Herr Elmar Habbel

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Herr Markus Rösner

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