- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
Simone
Schulte
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.schulte@eslohe.de
- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Cordula
Deitmerg
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- c.deitmerg@eslohe.de
Susanne
Heinemann
- s.heinemann@eslohe.de
Simone
Schulte
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.schulte@eslohe.de
Einwohnermeldebescheinigung
Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden.
Meldebescheinigung für private Zwecke: 9,00 €
Meldebescheinigung für behördliche Zwecke: 9,00 €
Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke und Haushaltsbescheinigungen für Kindergeldzwecke sind gebührenfrei.
Meldebescheinigung für private Zwecke: Personalausweis oder Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Meldebescheinigung für behördliche Zwecke: Personalausweis oder Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Bundesmeldegesetz (BMG)