Einwohnermeldebescheinigung

Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden.

Meldebescheinigung für private Zwecke: 9,00 €

Meldebescheinigung für behördliche Zwecke: 9,00 €

Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke und Haushaltsbescheinigungen für Kindergeldzwecke sind gebührenfrei.

Meldebescheinigung für private Zwecke: Personalausweis oder Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person

Meldebescheinigung für behördliche Zwecke: Personalausweis oder Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person

Bundesmeldegesetz (BMG)

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Frau Cordula Deitmerg

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