Einschulung

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

Die Kinder werden von ihren Eltern an der Grundschule ihrer Wahl angemeldet. Die gemeindlichen Grundschulen laden die Schulanfänger und deren Eltern im Herbst des Jahres, welches dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zu einem konkreten Termin für die Anmeldung ein.

Die Anmeldung wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der/die Schulleiter/in eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann. Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt zunächst unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung.

Ihre Ansprechperson

Frau Nicole Keite

n.keite@​eslohe.de 02973 / 800-230 Adresse | Öffnungszeiten | Details