Eheschließung

Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden, soweit nicht bei ausländischen Staatsangehörigen eine Ausnahme gegeben ist. Jeder Eheschließung geht die sog. "Anmeldung der Eheschließung" voraus. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Deutsche, die noch nicht verheiratet waren und die auch noch keine Lebenspartnerschaft begründet hatten:

  • beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsregister; erhältlich beim Standesamt
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Erstwohnsitz (erhältlich bei den Einwohnermeldeämtern)
  • Personalausweis oder Reisepass

Näheres bitte in jedem Fall vorab beim Standesamt erfragen.

 PStG, PStV, BGB, EGBGB, FamRÄnG, TSG

Ihre Ansprechpersonen

Herr Tjard Weische

t.weische@​eslohe.de 02973/800-260 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Birgit Siewers

b.siewers@​eslohe.de 02973/800-280 Adresse | Öffnungszeiten | Details