Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens klären.

Dieser Vorbescheid gilt 2 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.

Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, sind folgende Unterlagen notwendig:

 

- Vordruck Antrag auf Vorbescheid

- die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),

- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,

- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,

- die Baubeschreibung

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Gebührengesetz (GebG NRW)

Gebührenkatalog

Ihre Ansprechperson

Herr Fachbereichsleiter Stefan Berg

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