- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Fachbereichsleiter
Stefan
Berg
Fachbereichsleiter
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Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
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Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.berg@eslohe.de
Bastian
Müller
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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Gemeinde Eslohe.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Gemeindegebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Gemeindegebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?