- Anschrift
- 001 Schultheißstraße 2 59889 Eslohe
Fachbereichsleiter
Stefan
Berg
Fachbereichsleiter
Montag bis Freitag Donnerstag
Montag
8:30 - 12:30
Dienstag
8:30 - 12:30
Mittwoch
8:30 - 12:30
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Freitag
8:30 - 12:30
Freitext
Montag- bis Mittwochnachmittag nach Terminvereinbarung
- s.berg@eslohe.de
Bauantrag
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen sowie für Werbeanlagen bedarf es einer Baugenehmigung.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Für die Erteilung einer Baugenehmigung ist für den Bereich der Gemeinde Eslohe die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Ansprechpartner beim Hochsauerlandkreis ist
Herr Bernd Feldmann
E-Mail: Bernd.Feldmann@hochsauerlandkreis.de
Tel 0 29 33/81174
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ ("Bautätigkeitsstatistik-Online)" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog