Asylbewerberleistungsgesetz

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Leistungsansprüche von Asylbegehrenden geregelt, Die Leistungen nach dem AsylbLG sollen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimun der Leistungsberechtigten abdecken.

Die Antragstellung erfolgt im Fachbereich II bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Ihre Ansprechperson

Frau Sandra Krammes

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