Abfallentsorgung ab dem 01.01.2016 in der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Seit dem 01.01.2016 wurden Einsammlung und Transport des häuslichen Abfalls in Eslohe neu geregelt. Das neue Entsorgungs- und Gebührenmodell sieht folgende Bestandteile vor:
1. Ab dem 01.01.2016 besteht eine Wahlmöglichkeit bei den für Ihre Grundstücke zu nutzenden Behältergrößen. Folgende Behältergrößen stehen zur Auswahl:
Restabfall Bioabfall
80 Liter 80 Liter
120 Liter 120 Liter
240 Liter 240 Liter
Papier/Pappe wird weiterhin ausschließlich über 240 Liter-Behälter entsorgt.
2.Es wird für das Restabfallgefäß sowie für das Bioabfallgefäß eine separate Jahresgebühr in Abhängigkeit von der gewählten Behältergröße erhoben. Die bisherige Abfallgebühr pro Person bzw. Einwohnergleichwert wie auch die Entleerungsgebühr für das Restabfallgefäß sind entfallen.
Die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier:
Übersicht über die gemeindlichen Abgaben
3.Die Entleerung der Restabfallbehälter erfolgt wie bisher alle vier Wochen. Bioabfall wird unverändert alle zwei Wochen abgefahren. Eine separate Berechnung je Entleerung erfolgt nicht.
4. Für Papier/Pappe werden wie bisher 240 Liter-Behälter zur Verfügung gestellt, die unverändert alle vier Wochen abgefahren werden. Eine gesonderte Gebührenberechnung erfolgt nicht.
5. Die Entsorgung bzw. Verwertung der sog. Leichtstoffverpackungen (grüner Punkt) ist weiterhin Bestandteil des Dualen Systems Deutschland (DSD) und nicht des gemeindlichen Abfallentsorgungssystems. Sie werden unverändert ohne gesondertes Entgelt über die grüne Tonne mit gelbem Punkt entsorgt. Der Abfuhr-Rhythmus bleibt bei zwei Wochen.
6. Für die Inanspruchnahme der Sperrgutabfuhr wird eine gesonderte Gebühr in Höhe von 20,00 € je Abfuhr erhoben. Termine werden im Zuge der Anmeldung bekannt gegeben.
7. Die Entsorgung von Strauch- und Grünschnitt sowie Schadstoffen erfolgt künftig im Bringsystem. Die Anzahl der Termine für die Strauch- und Grünschnittsammlung wurde auf acht erhöht, eine Bündelung ist nicht mehr notwendig. Termine entnehmen Sie dem aktuellen Abfuhrkalender.
8. Große Elektroaltgeräte und Metallschrott werden weiterhin nach Anmeldung abgeholt. Kleine Elektroaltgeräte können bei der Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Termine und Annahmestellen finden Sie im aktuellen Abfuhrkalender.
· Allgemeines
o Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln, sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Sofern sich der Deckel nicht schließen lässt, zeigt dies, dass das Behältervolumen zu gering ist und ein größerer Behälter benötigt wird. Überfüllte Behälter werden nicht entleert!
o Ein geringeres Volumen Ihres Restabfall- oder Bioabfall-Behälters sollten Sie nur bestellen, wenn Sie sicher sind, dass das gewünschte Volumen tatsächlich ausreicht. Bedenken Sie dabei, dass zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung ein Mindestvolumen von 6 l/Person/Woche für Restabfall und Bioabfall nicht unterschritten werden darf.
o Für die Ab- oder Umbestellung eines Gefäßes wird eine Abhol- und Tauschgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Davon nicht betroffen sind Tauschvorgänge wegen Erstbezug bzw. schadhaften Behältern.
· Restabfall
o Alle Restabfallgegenstände, die in den gewählten Behälter hineinpassen, sind kein Sperrgut. Künftig werden die einzelnen Leerungen nicht mehr berechnet. Daher werden Sie Ihre Restabfallbehälter grundsätzlich alle vier Wochen entleeren lassen. Der Platz in nicht vollständig gefüllten Abfallbehältern kann daher auch für kleine bisher über den „Sperrmüll“ entsorgte Gegenstände genutzt werden. Für die Sperrgutabfuhr wird eine gesonderte Gebühr verlangt.
· Bioabfall
o Die Größe des Grundstücks und der Umfang der gärtnerischen Nutzung sollten bei der Größe des Behälters berücksichtigt werden. Sofern Sie z. B. viel Rasenschnitt zu entsorgen haben, empfiehlt sich die Wahl einer größeren Biotonne.